Das Qualifikationsverfahren im Zeitalter der KI: Zeit für eine Neuausrichtung

Als ich vor vielen Jahren zusammen mit Franz Kuster dem Leitfaden für den Beruf Informatiker Applikationsentwicklung schrieb, war die zentrale Frage einfach zu beantworten: Kann die Kandidatin oder der Kandidat selbständig ein Informatikprojekt planen, umsetzen, testen und dokumentieren? Die individuelle praktische Arbeit (IPA) war das Instrument, um genau das nachzuweisen. Wer in zehn Tagen ein funktionierendes Produkt ablieferte, einen sauberen IPA-Bericht schrieb und im Fachgespräch bestand, hatte seine Handlungskompetenz belegt.

Diese Logik hat über Jahrzehnte funktioniert. Die Ausführungsbestimmungen wurden im Laufe der Zeit angepasst, zuletzt 2024, aber das Grundmodell blieb dasselbe: Ausführung und Resultat der Arbeit (50 Prozent), Dokumentation (20 Prozent), Präsentation und Fachgespräch (30 Prozent). Mit der breiten Verfügbarkeit von KI-Werkzeugen steht dieses Modell nun vor seiner grössten Bewährungsprobe seit seiner Einführung.

Was sich verändert hat

Ein Lernender im vierten Lehrjahr hat heute Zugriff auf Werkzeuge, die in Sekunden Programmcode generieren, Testkonzepte entwerfen, Arbeitsjournale ausformulieren und einen kompletten IPA-Bericht in tadellosem Deutsch verfassen. Genau die Artefakte also, an denen wir bisher die Eigenleistung gemessen haben.

Die geltenden Bestimmungen sagen dazu: Die PA-Dokumentation muss eine Eigenleistung sein, nicht selber erstellte Teile sind zu kennzeichnen, und nicht deklarierte Fremdleistung wird als Plagiat betrachtet. Arbeiten mit zu hohem Anteil an Fremdleistung können nicht bewertet werden.

Diese Regeln stammen aus einer Welt, in der Fremdleistung bedeutete, dass ein Arbeitskollege half oder Code aus einem Forum kopiert wurde. Beides war erkennbar, abgrenzbar und die Ausnahme. KI-Unterstützung ist heute keine Ausnahme mehr, sondern der professionelle Normalfall. Und sie ist im Resultat praktisch nicht mehr nachweisbar. Wer glaubt, mit Plagiatserkennung oder KI-Detektoren das Problem zu lösen, jagt einem Phantom nach. Diese Werkzeuge liefern keine gerichtsfesten Resultate, und ein Qualifikationsverfahren, dessen Fallnote auf unsicheren Detektoren beruht, wäre rechtlich wie pädagogisch unhaltbar.

Das eigentliche Dilemma

Man könnte nun versucht sein, KI schlicht zu verbieten. Das wäre aus zwei Gründen falsch.

Erstens widerspricht es dem Kern der IPA. Die Bestimmungen verlangen ausdrücklich, dass die Kandidatin den Auftrag «im berufspraktischen Alltag mit den gewohnten Mitteln und Methoden» ausführt. Die gewohnten Mittel eines Applikationsentwicklers im Jahr 2026 schliessen KI-Assistenten ein. Wer sie aus der Prüfung verbannt, prüft eine Kunstwelt, die es im Betrieb nicht mehr gibt. Wir haben Systemtechnikern auch nie verboten, eine Suchmaschine zu benutzen.

Zweitens wäre ein Verbot gar nicht durchsetzbar. Die IPA findet im Lehrbetrieb statt, am gewohnten Arbeitsplatz, über zehn Arbeitstage verteilt. Eine lückenlose Aufsicht ist weder vorgesehen noch möglich. Ein Verbot, das nicht kontrollierbar ist, erzieht zur Heimlichkeit und bestraft ausgerechnet die Ehrlichen.

Die Konsequenz ist unbequem, aber klar: Nicht die KI-Nutzung ist das Problem, sondern ein Prüfungsdesign, das schriftliche Artefakte als Kompetenznachweis behandelt, obwohl diese Artefakte ihre Beweiskraft verloren haben.

Was heute anzupassen wäre

Aus meiner Sicht braucht das Qualifikationsverfahren fünf Anpassungen. Keine davon wirft das bewährte Modell über den Haufen, aber zusammen verschieben sie den Schwerpunkt dorthin, wo Kompetenz noch verlässlich sichtbar wird: zum Menschen und zum Gespräch.

1. KI-Nutzung deklarieren statt verbieten

An die Stelle des Plagiatsparagraphen gehört eine Deklarationspflicht. Die Kandidatin dokumentiert im Arbeitsjournal, welche KI-Werkzeuge sie wofür eingesetzt hat: Codegenerierung, Fehlersuche, Textentwürfe, Recherche. Analog zur heutigen Quellenangabe, nur ehrlicher gegenüber der Realität. Deklarierte KI-Nutzung ist keine Fremdleistung, sondern Werkzeugeinsatz. Verschwiegene KI-Nutzung hingegen bleibt ein Täuschungsversuch, und zwar unabhängig davon, ob sie nachweisbar ist. Die Botschaft an die Lernenden muss lauten: Ihr dürft diese Werkzeuge nutzen, aber ihr müsst zu eurem Vorgehen stehen und es verantworten können.

2. Die Gewichtung verschieben

Die Dokumentation zählt heute 20 Prozent. Ein Bericht, der mit KI-Hilfe entstanden sein kann, taugt aber nicht mehr als eigenständiger Kompetenzbeleg im bisherigen Umfang. Ich würde die Position Dokumentation auf 10 Prozent reduzieren und die frei werdenden 10 Prozent dem Fachgespräch zuschlagen. Präsentation, Demonstration und Fachgespräch würden damit 40 Prozent wiegen. Das ist der Teil der Prüfung, in dem der Mensch ohne Netz antritt und in dem sich zeigt, ob hinter dem abgegebenen Produkt echtes Verständnis steht.

3. Das Fachgespräch zum Authentizitätsanker ausbauen

Das Fachgespräch war schon immer das Herzstück der IPA. Es muss nun eine zusätzliche Funktion übernehmen: die Verifikation der Eigenleistung. Konkret heisst das, dass die Expertinnen und Experten gezielt in den abgegebenen Code und die Entscheidungen hineinfragen. Warum diese Architektur? Was passiert, wenn dieser Parameter ändert? Zeigen Sie mir, wo im Code dieser Fall behandelt wird. Ändern Sie diese Funktion live so ab, dass sie auch den Grenzfall abdeckt.

Wer sein Produkt versteht, beantwortet solche Fragen mühelos, egal ob der Code mit oder ohne KI entstand. Wer nur generiert und abgegeben hat, scheitert hier zuverlässig. Das ist der entscheidende Punkt: Wir müssen nicht nachweisen, ob KI im Spiel war. Wir müssen nachweisen, ob Kompetenz vorhanden ist. Das Fachgespräch kann das, ein Textdetektor nicht.

Dafür braucht es allerdings geschulte Experten. Die Chefexpertinnen müssen ihre Teams gezielt darauf vorbereiten, verständnisorientiert statt reproduktionsorientiert zu fragen. Und es braucht kleine Live-Elemente in der Demonstration, die über das blosse Vorführen hinausgehen.

4. Neue Beurteilungskriterien für den KI-Einsatz

Der Kriterienkatalog kennt heute Kriterien wie Wissensbeschaffung, Arbeits- und Fachmethodik oder Fachkenntnisse und Anwendungskompetenz. Was fehlt, ist ein Kriterium, das den kompetenten Umgang mit KI-Werkzeugen selbst bewertet. Denn genau darin unterscheidet sich künftig die Fachperson vom Laien: nicht darin, ob sie KI nutzt, sondern wie kritisch sie mit deren Resultaten umgeht.

Ein Vorschlag im vertrauten Format:

Leitfrage: Einsatz und Validierung von KI-Werkzeugen

Definition: Die Kandidatin setzt KI-Werkzeuge aufgabenbezogen und transparent ein, prüft deren Resultate kritisch und übernimmt die fachliche Verantwortung für das Endprodukt.

Gütestufe 3: 1. Der KI-Einsatz ist im Arbeitsjournal vollständig und nachvollziehbar deklariert. 2. Die Resultate wurden systematisch geprüft (Tests, Review, Plausibilisierung) und die Prüfung ist dokumentiert. 3. Übernommene Vorschläge wurden wo nötig angepasst und die Anpassungen sind begründet. 4. Die Kandidatin kann im Fachgespräch jeden übernommenen Teil fachlich erklären und verantworten.

Gütestufe 2: Drei der genannten Punkte sind erfüllt.

Gütestufe 1: Zwei der genannten Punkte sind erfüllt.

Gütestufe 0: Weniger als zwei Punkte sind erfüllt oder der KI-Einsatz wurde verschwiegen.

5. Aufgabenstellungen betriebsspezifischer formulieren

Generische Aufgaben («Erstelle ein Tool zur Verwaltung von X») kann eine KI heute weitgehend alleine lösen. Aufgaben, die tief im betrieblichen Kontext verankert sind, mit gewachsenen Schnittstellen, firmenspezifischen Rahmenbedingungen und echten Anwendern, kann sie nicht alleine lösen. Dort braucht es Analyse, Abwägung und Kommunikation. Die vorgesetzten Fachkräfte und die Validierungsteams sollten künftig genau darauf achten: Je stärker eine Aufgabe im realen Betriebsumfeld verankert ist, desto aussagekräftiger bleibt sie als Prüfung. Das deckt sich übrigens mit dem, was die Bestimmungen schon immer wollten, nämlich einen Auftrag mit praktischem Nutzen aus dem Aufgabenspektrum des Lehrbetriebs.

Was bleibt

Interessanterweise bestätigt die KI-Entwicklung eine Grundüberzeugung, die schon in die erste Generation der Ausführungsbestimmungen eingeflossen ist: Kompetenz zeigt sich nicht im Artefakt, sondern im Handeln und im Verstehen. Der IPA-Bericht war nie Selbstzweck, sondern Fenster in die Arbeitsweise der Kandidatin. Wenn dieses Fenster trübe wird, müssen wir andere öffnen, allen voran das Gespräch von Fachperson zu Fachperson.

Die Berufsbildung hat gegenüber rein schulischen Prüfungsformen hier einen strukturellen Vorteil: Sie prüft seit jeher im echten Arbeitsumfeld, mit echten Aufträgen und mit einem Expertengespräch als Kern. Dieses Fundament trägt auch im KI-Zeitalter. Es braucht keine Revolution, sondern eine konsequente Verschiebung des Gewichts vom Papier zum Menschen: Deklaration statt Verbot, Verständnisprüfung statt Detektorengläubigkeit, betriebsnahe Aufgaben statt generischer Übungen.

Die Anpassung der Ausführungsbestimmungen war schon immer ein laufender Prozess. Jetzt steht die nächste Runde an, und sie ist dringlicher als alle bisherigen. Die Lernenden, die im Sommer 2027 zur IPA antreten, arbeiten heute schon täglich mit KI. Das Qualifikationsverfahren sollte ihnen auf Augenhöhe begegnen.