«Befristet» – die grösste Lüge der Bundespolitik
Dass die Mehrwertsteuer nur «vorübergehend» erhöht werden soll, klingt in der Theorie vernünftig. In der Praxis müssen bei uns Steuerzahlern aber sämtliche Alarmglocken schrillen. Wer die Schweizer Finanzgeschichte kennt, der weiss: In Bundesbern hält nichts länger als ein Provisorium.
Zwei Beispiele zeigen eindrücklich, dass das Wort «befristet» im Wortschatz unserer Regierung schlicht nicht existiert.
Erstens der Eigenmietwert: Er wurde 1915 – also vor über 100 Jahren! – als «einmalige Kriegssteuer» eingeführt, um die Zollverluste des Ersten Weltkriegs zu kompensieren. Was als absolute Ausnahme für eine Notlage gedacht war, hat sich wie Kaugummi in unserem Steuersystem festgesetzt. Obwohl der Krieg längst Geschichte ist, besteuern wir bis heute ein fiktives Einkommen, das man gar nicht auf dem Konto hat. Aus dem «einmaligen Opfer» wurde eine ewige Melkmaschine für Wohneigentümer.
Zweitens die Direkte Bundessteuer: Auch sie ist ein Kind der Not. 1940 wurde sie als «Wehrsteuer» per Notrecht eingeführt, um die Landesverteidigung zu finanzieren. Damals versprach man hoch und heilig, dass dies nur für die Zeit des Krieges gelte. Und heute? Über 80 Jahre später zahlen wir sie immer noch. Sie ist das klassische «Dauerprovisorium». In der Bundesverfassung steht zwar immer noch ein Ablaufdatum (aktuell 2035), aber wir wissen alle, dass diese Frist einfach immer wieder verlängert wird. Eine Abschaffung ist faktisch unmöglich geworden.
Wer heute einer «befristeten» Erhöhung der MwSt zustimmt, unterschreibt einen Blankoscheck für die Ewigkeit. Lassen wir uns nicht für dumm verkaufen: Eine Steuer, die einmal eingeführt ist, werden wir nie wieder los. Darum gibt es nur eine Antwort: Nein zu Mogelpackungen.