Verteilkampf in der Bildung?
In der Ausgabe des ZU vom 17. November 2006 wurde ausführlich über die Veranstaltung an der Berufsschule Bülach zum Thema Verteilkampf in der Bildung berichtet. Nur um welchen Verteilkampf geht es eigentlich?
Es würde sich lohnen, dieses Thema einmal von einer anderen Seite zu betrachten. Wenn es um Bildung geht, wird immer wieder vom öffentlichen Auftrag und dem Service Public und der Zugänglichkeit der Bildung für alle gesprochen. Nur hat bis jetzt noch niemand gesagt, was denn unter diesen Begriff fallen soll. Umfasst er alles, also von Sprachkursen für Migranten bis zu Abschlüssen von IT-Spezialisten oder Hobbykurse wie zum Beispiel «Gestaltung einer Internetseite»? Heute ist es so, dass ein Rektor - zum Beispiel der Berufsschule Bülach - zusammen mit seinen Lehrkräften ein Angebot bereitstellt, ohne dass je eine Bildungsbedarfsanalyse stattgefunden hätte. Vom Steuerzahler wird dieses Angebot aber in jedem Fall kräftig mitfinanziert. So entstehen für uns alle als Steuerzahler hohe Bildungskosten, welche aus Sicht der Gesellschaft oft gar nicht notwendig wären. Ein ganz anderes Beispiel - Mario Fehr (SP) ist Präsident des Kaufmännischen Verbandes (KV). Dieser ist zusammen mit den Juventus Schulen Besitzer der Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ). Fehr hat an einer Podiumsdiskussion vom 14. November in Zürich aufgezeigt, dass ein berufsbegleitender Hochschulabschluss an der Fachhochschule Winterthur die Studierenden pro Jahr Fr. 2'000 kostet. Den Steuerzahler kostet das Studium jedoch Fr. 15'000.- pro Jahr (abzüglich den Fr. 2'000, die der Student zahlt). Jene Studierenden, welche den genau gleichen Studiengang bei der HWZ besuchen, bezahlen ein Schulgeld von Fr. 9'500 pro Jahr. Im Gegensatz zur Winterthurer Hochschule kostet dieser Student den Steuerzahler keinen Franken. Was zeigt dieses Beispiel? Eigentlich sollte der Staat (zum Beispiel Regierungsrat, zusammen mit dem Kantonsrat) in erster Linie festlegen, welche Bildung unsere Gesellschaft braucht. Diese Angebote sollte er dann an öffentliche oder private Schulen mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis per Leistungsauftrag vergeben. Danach müsste er sich auf die Qualitäts- und Wirkungskontrolle beschränken und nicht gleich auch noch alles selber an eigenen Schulen durchführen. Seit Jahren wird die zum Teil schlechte Qualität unserer Schulen auf allen Stufen beklagt. Gäbe es eine klare Gewaltentrennung zwischen Auftraggeber (Kanton) und den Auftragnehmern (Schulen) würde im obigen Beispiel vielleicht die HWZ den Auftrag erhalten, dieses Angebot zu führen, da es den Steuerzahler nur Fr. 7'500.- pro Student kosten würde. Jetzt werden natürlich einige einwenden, die Qualität würde nicht jener an unserer staatlichen Hochschule entsprechen. Dann müssten wir uns allerdings fragen, weshalb die HWZ nach so vielen Jahren noch existiert und weshalb Studierende willens sind, für ihr Studium Fr. 9'500 statt 2'000.- zu bezahlen. Mit mehr Wettbewerb unter den Schulen dürften sich viele Probleme wie von selber lösen. Jede Schule wäre bestrebt, die Institution zu vernünftigen Kosten und zur Zufriedenheit der Schülerinnen und Schüler oder Eltern (Volksschule) zu führen. Schlussendlich hätten die Steuerzahler Freude, weil die Beträge an die Bildung nicht dauernd erhöht werden müssen und trotzdem weite Kreise von einem guten und grösser werdenden Angebot profitieren könnten. |
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